Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde folgende AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) an

1. Urheberrechte und Nutzungsrechte

Die Texte und Konzepte des Kirschwerks dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Kirschwerks weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt das kirschwerk, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

Das kirschwerk überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Kirschwerk und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
Das kirschwerk hat das Recht, auf Verlangen auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt das kirschwerk zum Schadenersatz.

2. Vergütung

Die Anfertigung von Texten, Konzepten und sonstigen Tätigkeiten, die das kirschwerk für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Vergütung von angeforderten Probetexten wird im Einzelfall vereinbart. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die soweit erhoben zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte (Ziff. 1.2) abgegolten.

Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart genutzt, so ist das kirschwerk berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

3. Fälligkeit der Vergütung

In der Regel sieht das Angebot eine gestaffelte Bezahlung von Teilbeträgen je Monat vor. Alternativ ist 20% der vereinbarten Vergütung dem Kirschwerk bei Auftragsvergabe vorab zu zahlen. Erst nach Zahlungseingang wird das kirschwerk mit der Erstellung des Werks beginnen. Die restliche Vergütung wird nach Ablieferung des Werkes fällig und ist bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

4. Sonderleistungen

Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach Angebot gesondert berechnet. Hiervon wird der Kunde vorab in Kenntnis gesetzt.

Das kirschwerk ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen (Graphik, Druck u.Ä.). Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Kirschwerk entsprechende Vollmacht zu erteilen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kirschwerks abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, das kirschwerk im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

5. Eigentumsvorbehalt

An Entwürfen und Texten werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte.
Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

Vor der Vervielfältigung sind dem Kirschwerk Korrekturmuster vorzulegen. Das Kirschwerk ist nicht für die Produktionsüberwachung zuständig. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Kirschwerk 2 (nach Absprache in Sonderfällen auch mehr oder weniger) einwandfreie Exemplare. Das kirschwerk ist berechtigt, diese zur Eigenwerbung zu verwenden und zum Beispiel auf seiner Website als Referenzen anzugeben.

7. Haftung

Das kirschwerk haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das kirschwerk verpflichtet sich, eventuelle Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet es für seine Erfüllungsgehilfen nur bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Erfüllungsgehilfen beruhen. Sofern das kirschwerk notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Kirschwerks.

Das kirschwerk lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formelle Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über. Das kirschwerk übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Er haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Arbeit.

Beanstandungen und offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich beim Kirschwerk geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Kirschwerks oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Für diese Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Das kirschwerk behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Verzögert sich die Durchführung eines Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann das kirschwerk eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Kirschwerk über­gebenen Vorlagen berechtigt ist und die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber das kirschwerk von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ravensburg. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.